Dieser Begriff stammt aus dem Immobilienwesen. Er ist abgeleitet von der französischen Vokabel „Maison“, was so viel wie Haus bedeutet. Bei der Endung „ette“ handelt es sich im Französischen um eine in der Umgangssprache übliche Verkleinerungsform. Man könnte als salopp die Maisonette als kleines Haus bezeichnen, doch das wäre anhand der Verwendung als branchenüblicher Fachterminus nicht korrekt. In der Wohnungswirtschaft wird von einer Maisonette immer dann gesprochen, wenn sich eine zusammen hängende Wohnung über mindestens zwei Etagen erstreckt. Im weitesten Sinne gehört also auch das Loft dazu, wobei hier noch andere Kriterien wie eine sehr offene Bauweise hinzu kommen müssen.
Durch die Verteilung des Wohnraums auf mehrere Etagen lässt sich eine Gliederung in funktionelle Ebenen erzielen. Meistens befinden sich die Küche, das Wohnzimmer und eine Gästetoilette auf der einen Ebene, während Schlaf- und Kinderzimmer die zweit oder gar dritte Ebene bilden. Auch der Arbeits- oder Hobbybereich lässt sich bei einer solchen mehretagigen Wohnung sehr gut abteilen. Die Treppe erfüllt hier nicht nur einen funktionellen Zweck, sondern kann auch gleichzeitig als optischer Raumteiler verwendet werden. Besonders beliebt sind dabei offene Wendeltreppen, bei denen man sich aber im Klaren sein muss, dass die Nutzung mit körperlichen Einschränkungen nur schwer oder gar nicht möglich ist. Auch gelten für die Maisonettewohnung besondere brandschutzrechliche Vorschriften. Sie werden als eine Wohneinheit behandelt, so das auch die dazwischen liegenden Fußböden und Decken nicht besonders brandhemmend ausgestattet werden müssen. Ein Übergreifen der Flammen kann durch die offene Bauweise der Treppe ohnehin nicht verhindert werden. Das ist einer der Gründe, warum teilweise die Versicherung für solche Wohnräume ein klein wenig teurer ist.